Sonntag, 20. Mai 2018

Alles neu macht der Mai: Wartungsarbeiten und DSGVO



















Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai in Kraft tritt, sind einige Änderungen an meiner Homepage www.betrachtenswert.com erforderlich. Diesen Umstand nutze ich nun, um den ganzen Auftritt grundlegend zu aktualisieren. Deshalb ist die Seite momentan nicht erreichbar. Nach dem Relaunch wird meine Heimatseite auch auf mobilen Endgeräten besser dargestellt.

Abonnenten des Newsletters erhalten in den nächsten Tagen einen letzten Rundbrief über den alten Newsletteranbieter Webmart, von dem ich mich nach der Gesetzesänderung leider trennen muss.  Sie bekommen demnächst die Möglichkeit, sich für den neuen Newsletter anzumelden. Hauptsache wir sind alle datenschutzkonform. 😓

Die Datenschutzverordnung und das Fotografieren im öffentlichen Raum
Sicher haben Sie zur Zeit genauso viel Spaß wie ich, all die Mails zu lesen, die Sie über die DSGVO und allerlei neue Nutzungsbedingungen informieren. Dass dieses Gesetz auch das Fotografieren im öffentlichen Raum betrifft, wissen nur wenige. Ich hatte mich vor vier Jahren schon ziemlich echauffiert, als es der Panoramafreiheit an den Kragen gehen sollte. Es wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird, aber ab dem 25.5. wird erst einmal eine gewisse "Rechtsunsicherheit" herrschen. Wer mehr über die Hintergründe erfahren möchte, und eine Argumentationsgrundlage sucht, findet in diesem Artikel bei der fotocommunity Rat. 

"Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet."
(
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – Bürgerservice –)

Das mag zumindest all diejenigen beruhigen, die als Amateure absolut nichtkommerziell fotografieren, und gelegentlich Bilder in ihrem Fotoclub vor Ort ausstellen. Für Sie ändert sich nichts in Sachen Streetfotografie. Einen amüsanten Nebeneffekt bringt die DSGVO auch noch mit: Analoge Kameras erzeugen Bilder und keine Daten, darum ist man als Analogfotograf im Zweifelsfall besser bedient. Verrückt ist gar nichts auf dieser Welt...

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